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Schulden + Rente vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Hallo Frau Ewers,
vor einigen Jahren ist mein Ehemann verstorben. Ich erhalte nun seine Rente zu 60% und habe eine eigene kleine Rente. Dieses Geld reicht eigentlich zum Leben aus. Wenn man den "normal" lebt. Allerdings habe ich dies damals nicht getan. Ich habe bei verschiedenen "Unternehmen" Schulden gemacht. Selbst der Gerichtsvollzieher kam. Allerdings ist meine Rente unantastbar, d.h. bei mir ist nichts zu holen.
Kann es sein, das ich dafür irgendwann mal ins Gefängnis muss, wenn ich so weiter mache???
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Aw: Schulden + Rente vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Hallo Anja,
ins Gefängnis kommt man so schnell erstmal nicht. Sie sollten aber auf keinen Fall so weiter machen, da Sie sonst mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen müssen.
Auch wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, sollten Sie die Angelegenheit schnell klären. In dem Beitrag sprachen Sie von weiteren Schulden, hier würde ich Ihnen eine professionelle Schuldnerberatung empfehlen. Durch einen außergerichtlichen Schuldenbereinigunsplan können Sie künftige Besuche des Gerichtsvollziehers verhindern. Je schneller man so etwas angeht, um so schneller haben Sie wieder Ruhe. Ich hoffe Ihnen so weit geholfen zu haben und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
MfG Nina Ewers
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Letzte Änderung: 20.08.2010 12:26 von admin.
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Aw: Schulden + Rente vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Hallo Frau Ewers,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Könnten Sie mir einige Informationen zum Ablauf der "professionellen Schuldnerberatung" liefern.
Wie läuft so etwas ab?
Wie lange dauert das?
Was passiert mit den Schulden?
Was kostet mich das?
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Aw: Schulden + Rente vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Hallo Anja,
bei dem ersten Termin würden Sie alle Unterlagen, die Ihre Schulden betreffen, mitbringen. Ihre Gläubiger werden angeschrieben und aufgefordert die Forderung anzumelden. Sobald alle Gläubiger gemeldet haben, würden wir uns wieder zusammen setzen. Dann wird der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan besprochen, hier erstellt und allen Gläubigern zugesandt. Wenn alle Gläubiger zustimmen gilt dieser Plan.
Die Dauer eines solchen Verfahrens ist unterschiedlich, hierbei kommt es auf Ihre Gläubigeranzahl an und darauf wie diese mitarbeiten. Mindestens dauert so etwas 2 - 3 Monate. Von den Kosten ist es so, das wir 50 € die Stunde nehmen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte.
MfG Nina Ewers
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